Biwak in den Bergen, was kann das kosten?

Der allgemeine Konsens der Foren und Communities über das Thema „Biwak in den Bergen“ lautet:

  •  Biwakieren ist in den Tiroler Bergen grundsätzlich verboten, es gilt das Camping Gesetz. Dazu die ÖAV Rechtslage
  •  Ein un geplantes Notbiwak ist jedoch immer erlaubt bei: 
  1. Schlechtwetter Einbruch 
  2. Verletzungen
  3. Einsetzen plötzlicher Dunkelheit. (welche Überraschung, heute wurde es tatsächlich Dunkel!?) 
  • Wenn man Trekking Equipment wie Schlafsack, Schlafmatte, Zelt und Kocher beim vermeintlichen „Notbiwak“ verwendet darf man nicht erwarten, dass vom Kontrollorgan ein „Notbiwak“ wegen plötzlich einsetzender Dunkelheit als Ausrede geglaubt wird. Insbesondere dann nicht, wenn Hütten in der näheren Umgebung besseren Schutz bieten würden.
  • Es gibt genügend Alpinist/in/en, die trotz jahrelangem Biwakieren in den Bergen nie erwischt wurden, nachstehende logische Grundregeln haben dazu ihren Beitrag geleistet:
  1. Schlafplatz mit Sichtschutz durch Geländeformen, abseits der Wege und neuralgischer Punkte, 
  2. kein offenes Feuer, maximal ein Gaskocher für den Tee und die Suppe, 
  3. keine Spuren wie Müll, Flurschäden oder der Notdurft (vergraben) hinterlassen, aber ich hoffe das versteht sich von selbst. 
  4. später Aufbau und früher Abbau des Biwak, 
  5. nicht in der Nähe von Schutzhütten schlafen und trotzdem das Abendessen dort einnehmen, Hüttenwirte reagieren darauf nicht immer freundlich,
  6. mit jedem Höhenmeter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man nicht erwisch wird, Förster und Jäger bleiben meist unter der Baumgrenze, die Bergwacht rückt Abends nur in Notfällen aus.
  7. Auf Privatgrund von Hütten oder Almen immer den Eigentümer um Erlaubnis fragen, die meisten hatten damit recht gute Erfahrung
  •  Wird man erwischt, kostet dies in Tirol akzeptable € 220, in anderen Bundesländern erheblich mehr. Ob es in Naturschutzgebieten teurer wird konnte ich nicht herausfinden, scheinbar aber nicht, dazu mehr kannst du nachlesen unter  ÖAV Rechtslage
  • In Italien ist der Obulus für Biwakieren in den Bergen, wie auch bei Verkehrsvergehen, von persönlichen Befindlichkeiten der Carabinieri abhängig. Zwischen einer Abmahnung und Strafen jenseits der Vorstellungsgrenze ist scheinbar alles möglich, genaue Hinweise konnte ich aber leider keine finden.

Mein Fazit dazu, ich werde sicherlich in den Bergen schlafen und alles daran setzen dass mich niemand dabei erwischt. Respekt vor den Bergen und der Natur ist Teil meiner Gesinnung, eine Nacht auf Jahrtausende altem Gestein einer Gebirgskette hält mein Gelee geschmeidig und mich in meiner Mitte.

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